Allgemeine Geschäftsbedingungen

Generali Run The Sun – Ascona-Locarno-Marathon

1. Veranstalter

Der Generali Run The Sun – Ascona-Locarno-Marathon wird von der Associazione Maratona Ascona-Locarno organisiert (nachfolgend «Veranstalter» genannt).

2. Anerkennung der Bedingungen

Mit der Anmeldung akzeptiert die teilnehmende Person vollumfänglich:

  • das offizielle Reglement der Veranstaltung;
  • die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen;
  • die auf der offiziellen Website veröffentlichte Datenschutzerklärung.

Die Anmeldung ist persönlich und nicht übertragbar, sofern vom Veranstalter nichts anderes vorgesehen wird.

3. Anmeldung und Bezahlung

Die Anmeldung ist erst nach vollständiger Bezahlung der Teilnahmegebühr gültig.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, unvollständige oder nicht den vorliegenden Bedingungen entsprechende Anmeldungen abzulehnen.

Die Anmeldung kann vorzeitig geschlossen werden, wenn die maximale Teilnehmerzahl einer oder mehrerer Wettkämpfe erreicht ist.

4. Änderungen der Anmeldung

Änderungen der Anmeldung, Distanzwechsel, Namensänderungen oder Annullierungen richten sich nach den auf der offiziellen Anmeldeplattform veröffentlichten Bedingungen.

Allfällige optionale Versicherungsleistungen, die während des Anmeldeprozesses angeboten werden, unterliegen ausschliesslich den Bedingungen der jeweiligen Anbieter.

5. Teilnahme

Jede teilnehmende Person nimmt auf eigene Verantwortung an der Veranstaltung teil.

Die teilnehmende Person bestätigt, für die gewählte Distanz körperlich geeignet zu sein und keine medizinischen Einschränkungen zu haben, die der Ausübung der sportlichen Aktivität entgegenstehen.

Der Veranstalter empfiehlt vor der Teilnahme regelmässige medizinische Untersuchungen.

6. Sicherheit

Die Teilnehmenden sind verpflichtet, Folgendes einzuhalten:

  • das offizielle Reglement;
  • die Streckensignalisation;
  • die Anweisungen des Veranstalters;
  • die Anweisungen der Freiwilligen;
  • die Vorgaben der Behörden sowie des medizinischen Personals.

Aus Sicherheitsgründen können der Veranstalter, der medizinische Dienst oder die zuständigen Behörden die Teilnahme einer Person jederzeit unterbrechen oder beenden.

7. Zeitmessung und Ranglisten

Die offiziellen Ranglisten werden auf Grundlage der Daten des offiziellen Zeitmessungssystems erstellt.

Ausschliesslich die vom Veranstalter veröffentlichten Resultate gelten als offiziell.

Allfällige Einsprachen sind gemäss den im Reglement festgelegten Verfahren einzureichen.

8. Disqualifikation

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Teilnehmende jederzeit von der Veranstaltung auszuschliessen oder zu disqualifizieren, wenn sie:

  • die Startnummer einer anderen Person verwenden;
  • ihre eigene Startnummer ohne Genehmigung weitergeben;
  • die offizielle Strecke nicht einhalten;
  • nicht autorisierte Unterstützung erhalten;
  • die eigene Sicherheit oder die Sicherheit anderer gefährden;
  • sich unsportlich oder entgegen dem Geist der Veranstaltung verhalten.

Im Falle einer Disqualifikation verliert die betroffene Person jeglichen Anspruch auf eine Platzierung in den offiziellen Ranglisten sowie auf die Rückerstattung der Teilnahmegebühr.

9. Zeitlimits und Streckenänderungen

Der Veranstalter kann aus organisatorischen oder sicherheitsrelevanten Gründen Zeitlimits, Kontrollpunkte oder Zwischenzeiten festlegen.

Wer die festgelegten Limiten überschreitet, kann aus der offiziellen Rangliste ausgeschlossen oder aufgefordert werden, den Lauf ausserhalb der offiziellen Organisation fortzusetzen.

Der Veranstalter behält sich zudem das Recht vor, Strecken, Zeitpläne, Distanzen oder andere Aspekte der Veranstaltung bei Bedarf anzupassen.

10. Versicherung

Die Unfallversicherung sowie die persönliche Haftpflichtversicherung sind Sache der teilnehmenden Person.

Der Veranstalter stellt keine individuellen Versicherungsleistungen zur Verfügung.

11. Haftung

Soweit gesetzlich zulässig, übernimmt der Veranstalter keine Haftung für:

  • Unfälle;
  • Verletzungen;
  • gesundheitliche Probleme;
  • Sachschäden;
  • Diebstähle;
  • Verluste;
  • Schäden gegenüber Dritten.

Vorbehalten bleiben zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen.

12. Höhere Gewalt

Der Veranstalter kann die Veranstaltung ändern, verschieben, unterbrechen oder absagen, wenn Umstände eintreten, die ausserhalb seines Einflussbereichs liegen, insbesondere:

  • extreme Wetterbedingungen;
  • Naturkatastrophen;
  • Epidemien oder Pandemien;
  • Sicherheitsgründe;
  • behördliche Anordnungen;
  • aussergewöhnliche oder unvorhersehbare Ereignisse.

In solchen Fällen besteht kein automatischer Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr.

13. Personendaten

Die Bearbeitung der Personendaten erfolgt gemäss den anwendbaren schweizerischen Datenschutzbestimmungen sowie der auf der offiziellen Website veröffentlichten Datenschutzerklärung.

14. Bild- und Tonaufnahmen

Mit der Anmeldung erteilt die teilnehmende Person dem Veranstalter sowie den offiziellen Partnern der Veranstaltung die kostenlose Erlaubnis, Fotografien, Videoaufnahmen, Fernsehaufzeichnungen und weitere während der Veranstaltung erstellte Inhalte für Informations-, Medien-, Werbe- und Kommunikationszwecke zu verwenden.

Diese Zustimmung gilt zeitlich und geografisch unbeschränkt.

15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht.

Gerichtsstand ist Locarno, soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen etwas anderes vorsehen.

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